Medienrecht: Wichtige Rahmenbedingungen in Kommunikation und Marketing

Autor(en)

Christoph Fasel, Gernot Lehr, Andreas Okonek

Inhalt

  • Äußerungsrechtliche Fragestellungen

    Gernot Lehr

    Entwicklungen im Bereich der Wissenschaft stehen immer wieder im Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion. Die Medien dürfen derartige Entwicklungen aufgreifen und kritisch berichten. Zulässige kritische Berichterstattung ist jedoch nicht mit einer Falschberichterstattung zu verwechseln. Gegen falsche Tatsachenbehauptungen steht ein sehr effektiv einsetzbares presserechtliches Instrumentarium zur Verfügung. Insbesondere das Privileg der Medien, bereits über einen bloßen Verdacht zu berichten, verlangt besondere Vorkehrungen.

  • Das Urheberrecht als rechtliche Grundlage und als Grenze der Kommunikation

    Andreas Okonek

    Wissenschaft ist ohne Kommunikation nicht denkbar. Kann aber Wissenschaft so ohne weiteres kommuniziert werden? Wer diesen Gedanken vertieft und versucht, die Frage zu beantworten, stößt zwangsläufig auf den Begriff des „geistigen Eigentums“. Wer kann und darf welche Inhalte wie kommunizieren, ohne das geistige Eigentum des Urhebers zu verletzen? Wie kann ich auf der anderen Seite mein geistiges Eigentum schützen? Diese Fragen stellen sich in der heutigen Informationsgesellschaft in besonderem Maße. Während in der Vergangenheit die Fragen des geistigen Eigentums primär nur einige Künstler und Verlage betrafen, sind heute nahezu alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche betroffen. Digitale Medien, seien es Klänge, Bilder und Texte, können quasi in Sekunden kopiert, beliebig geändert und z. B. über das Internet schwer bis gar nicht kontrollierbar verbreitet werden. Das inzwischen mehrfach reformierte Urheberrecht versucht, mit diesem Wandel Schritt zu halten und auch unter den neuen Herausforderungen die wirtschaftlichen Interessen und die Ideale des Urhebers an seinem Werk zu schützen, andererseits aber auch die Interessen der Allgemeinheit an der Verwendung des Werkes zu wahren. Der nachfolgende Beitrag soll einen naturgemäß kurzen Beitrag über die sich im Rahmen jeder Kommunikation stellenden Fragen geben.

  • Wettbewerb(srecht) in der Wissenschaft und Kommunikation

    Andreas Okonek

    Im Bereich der Wirtschaftswissenschaften bedeutet Wettbewerb das Streben mehrerer Wirtschaftssubjekte nach einem Ziel. Der höhere Zielerreichungsgrad des einen bedingt dabei den niedrigeren Grad des anderen: Wettbewerb bedeutet damit Konkurrenz. Das Wettbewerbsrecht ist das Rechtsgebiet, in dem für dieses konkurrierende Verhalten die Grundlagen gelegt und Grenzen gesetzt werden. Seine größte praktische Bedeutung dürfte das Wettbewerbsrecht im Bereich der Werbung haben. Es ist jedoch nicht nur auf Werbung anwendbar. Dürfte die Wissenschaft heute noch auf die Nutzung wettbewerbsrechtlicher Instrumentarien verzichten (können), wird sich dies vor allem dann ändern (können), wenn der wissenschaftliche Wettbewerb zu einem wirtschaftlichen Wettbewerb führt. Der nachfolgende Beitrag soll einen naturgemäß kurzen Überblick über den Anwendungsbereich und den Inhalt des Wettbewerbsrechts geben.

  • Die Verbreiterhaftung

    Gernot Lehr

    Die Medien haften nicht nur für eigene Äußerungen. Sie können auch für die von ihnen veröffentlichten Äußerungen Dritter zivilrechtlich und strafrechtlich in Anspruch genommen werden. Dies gilt sowohl für falsche Tatsachenbehauptungen als auch für Äußerungen, die aus sonstigen Gründen rechtswidrig sind, etwa weil sie beleidigenden Inhalt haben oder aber den geschützten Privatbereich verletzen. Diese in §§ 824 BGB, 186 StGB verankerte Verbreiterhaftung der Medien ist allerdings eingeschränkt.

  • Unseriöser Wissenschaftsjournalismus – wie sich Institute und Dozenten wehren können

    Ein Beispiel aus der Praxis

    Gernot Lehr, Christoph Fasel

    Wissenschaftler und Institute geraten immer wieder in das Visier kritischer Journalisten. Eine Mischung aus Wissenschaft, Klatsch, Spannung und menschlichen Verhaltensweisen machen Forschung und Wissenschaft immer wieder gern zum Ziel negativer Berichterstattung. Anhand eines tatsächlichen Falls sollen für derartige Konstellationen die presserechtlichen Möglichkeiten des effektiven Rechtsschutzes dargestellt werden.

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