Grundlagen, Gegenstände und rechtlicher Kontext der Akkreditierung

Autor(en)

Birgit Hanny, Reinhold R. Grimm, Jürgen Kohler, Achim Hopbach, Hermann-Josef Blanke

Inhalt

  • Gegenstände der Akkreditierung – Programme, Institutionen, Prozesssse, Systeme

    Eine Einordnung

    Birgit Hanny

    Akkreditierung kann als eines von mehreren verfügbaren Qualitätssicherungsinstrumenten für das Handeln und Wirken von Hochschulen in der Lehre eingeordnet werden. Sie ergibt sich aus einem von einer hochschulunabhängigen Organisation durchgeführten Prüfverfahren, an dessen positivem Ende ein Zertifikat mit einem bestimmten Aussagegehalt über den geprüften Gegenstand und über seine Qualität steht. In diesem Kontext ist es typisch, dass verschiedene Interessenträger in einem Verhandlungsprozess bestimmen, was als gute und was als schlechte Qualität an Hochschulen angesehen wird. Ihre jeweiligen Erwartungen beeinflussen auch die Art, auf deren Grundlage diese Qualität beobachtet, erfasst und zertifiziert (akkreditiert) wird. Auch die Wahl des Beobachtungsgegenstandes in der Akkreditierung wird von solchen Erwartungen bestimmt. So werden Programme, Institutionen, Prozesse oder Systeme als mögliche Gegenstände von Akkreditierung behandelt. Je nachdem, welche Aussage mit dem Akkreditierungszertifikat verbunden sein soll, können die aktuell im Akkreditierungssystem in Deutschland diskutierten Gegenstände der Akkreditierung aber auch auf zwei Arten von Prozessen und deren Ergebnisse reduziert werden: Studienprogramme der Hochschulen oder Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen. Unabhängig davon, welcher Akkreditierungsansatz gewählt wird, sind immer aktive, hochschulinterne Maßnahmen erforderlich, wenn aus einem externen Prüf- und Bewertungsverfahren Effekte in der Organisation Hochschule insgesamt erwachsen sollen. Hierfür muss eine Hochschule in der Lage sein, Impulse aus einem externen Prüf- und Bewertungsverfahren systematisch zu verarbeiten.

  • Von der Programmakkreditierung zur Systemakkreditierung

    Grundlagen und Zielsetzungen der Akkreditierung in Deutschland

    Reinhold R. Grimm

    Im Juli 1999 stand der Akkreditierungsrat aufgrund einer Initiative der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz vor der Herausforderung, ein deutsches Akkreditierungssystem im Rahmen festgelegter Vorgaben zu entwickeln. Er konnte aufgrund der unterschiedlichen Struktur der Hochschulsysteme und als Folge der hochschulpolitischen Rahmenbedingungen in Deutschland zunächst nicht auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen. In den folgenden Jahren gewann die Entwicklung des Europäischen Hochschulraums zunehmend Einfluss auf das deutsche Akkreditierungssystem. Dazu kam der zunehmende politische Wille, die Hochschulautonomie zu stärken. Die Erfahrungen mit der Studiengangsakkreditierung (Programmakkreditierung), lösten die Ziele der Studienreform nicht immer ein und veranlassten ein Überdenken der oft zu weitgehender Detailsteuerung neigenden Akkreditierungspraxis. Wie der Übergang von der Programmakkreditierung zur Systemakkreditierung zeigt, ist die Entwicklung des deutschen Akkreditierungssystems durchaus noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl befindet sich das deutsche Akkreditierungssystem auf einem vielversprechenden Weg; es wurde bereits zweimal von international besetzten Expertenkommissionen positiv evaluiert. Die Systemakkreditierung wird in den nächsten Jahren die gewohnten Formen der Programmakkreditierung mehr oder weniger ablösen oder sie doch entscheidend verändern. Die damit verbundene Stärkung der Hochschulautonomie und Entlastung der Akkreditierungsverfahren könnte die Studienreform wieder in den Mittelpunkt des Bologna-Prozesses rücken und inzwischen eingetretene, unbestreitbare bürokratische Fehlentwicklungen korrigieren.

  • Anforderungen an die Qualität des Akkreditierungssystems

    Jürgen Kohler

    Die Qualität des Akkreditierungssystems hängt vor allem davon ab, ob es ihm gelingt, die stetige freie Entwicklung des Wissens und dessen unverzügliche Umsetzung in Lehre und Lernen zu ermöglichen. Darüber hinaus geht es darum, institutionelle Profilbildung zu initiieren. Zugleich muss das Akkreditierungssystem aber auch für die Identifizierung valider Bildungsziele sorgen, für die Zielführungseignung des Studienangebots und Prüfungswesens, für eine klare Definition von Schnittstellen und für Transparenz der Studienangebote in transnational agierenden Systemen. Hinzu treten Anforderungen an die Rechtsförmigkeit des Handelns, welche die Einrichtung des Qualitätssicherungssystems als solches und seiner Organe, aber auch die normative Orientierung des Entscheidens unter tunlicher Vermeidung von Beliebigkeiten im Entscheiden betreffen. Schließlich muss sich das System praktisch bewähren; daher ist neben Effektivität auch Effizienz notwendig, muss das als regelhaft Vorgesehene auch im Einzelfall umgesetzt werden, ist für Eigen- und Fremdkontrolle zu Verbesserungszwecken zu sorgen, und bedarf es einer klaren und ernstgenommenen Aufgabenteilung zwischen den Akteuren, zu welcher nicht zuletzt die Übernahme eigener Qualitätsverantwortung durch die Hochschulen selbst gehört.

  • Qualitätsanforderungen an Akkreditierungsagenturen

    Achim Hopbach

    Zentrale Akteure bei der Akkreditierung von Studiengängen oder der Systemakkreditierung sind die vom Akkreditierungsrat für die Durchführung solcher Verfahren zugelassenen Akkreditierungsagenturen, die besonderen Qualitätsanforderungen unterliegen. Hier setzt der Beitrag an und gibt nach einem Überblick über die Grundlagen der Akkreditierung eine umfassende Darstellung der institutionellen und verfahrensbezogenen Qualitätsanforderungen, die der Akkreditierungsrat bei der Zulassung und der Überwachung der Akkreditierungstätigkeit an die Agenturen stellt.

  • Rechtliche Grundlagen des Akkreditierungswesens

    Hermann-Josef Blanke

    Die Akkreditierung von Studiengängen wirft komplexe verfassungsrechtliche und verwaltungsrechtliche Fragen auf, die in der deutschen Wissenschaftspolitik und Wissenschaftsverwaltung bisher nur unzureichend erkannt worden sind. Zentrale Gesichtspunkte bilden insoweit das Erfordernis der Bestimmtheit der gesetzlichen Regelungen des Akkreditierungswesens sowie die damit im Zusammenhang stehende Frage der demokratischen Legitimation der gegenwärtig auf diesem Gebiet dominierenden exekutivisch-administrativen Regelungen, die rechtliche Konstruktion der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, das Verhältnis von rechtsaufsichtlicher Entscheidung bei der Einrichtung von Studiengängen und Akkreditierungsentscheidung sowie die Qualifizierung der Bescheidung der Akkreditierungsanträge durch die Akkreditierungsagenturen. Im Kern geht es jedoch um die Frage, ob das Akkreditierungsverfahren in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung mit der Garantie der Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) vereinbar ist.

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