Externe Zusammenhänge von Akkreditierungsverfahren und -entscheidungen

Autor(en)

Hermann-Josef Blanke, Roland Thierfelder, Anke Rigbers, Barbara Lüddeke, Olaf Bartz, Dietmar Goll, Elke Lütkemeier, Beatrix Schwörer

Inhalt

  • Rechtsschutz im Akkreditierungsverfahren

    Hermann-Josef Blanke

    Der Beitrag untersucht die prozessualen Voraussetzungen, unter denen eine Hochschule wegen einer negativen Akkreditierungsentscheidung gegen eine Agentur gerichtlich vorgehen kann. Dabei stehen die Qualifizierung der Entscheidung der Agenturen als Verwaltungsakt im Rahmen einer „Beleihung“, die sich daraus ergebende Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs und die Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Verpflichtungsklage im Vordergrund. Auch Fragen des vorläufigen Rechtsschutzes werden erörtert. Mit Blick auf die Begründetheit einer Verpflichtungsklage sowie einer möglichen Anordnung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes werden die Bewertungskriterien untersucht, die den Agenturen im Akkreditierungsverfahren als Parameter dienen. Als unbestimmte Rechtsbegriffe eröffnen diese Kriterien einen Beurteilungsspielraum, der Fragen der gerichtlichen Überprüfung ihrer Auslegung und Anwendung aufwirft und das Verwaltungsgericht zugleich auf ein bloßes Bescheidungsurteil verweist.

  • Akkreditierungsentscheidungen im föderalen System

    Das Verhältnis von ländergemeinsamen und landesspezifischen Strukturvorgaben

    Roland Thierfelder

    Ausgehend von der Neuordnung des Zusammenwirkens von Staat und Hochschulen in der Akkreditierung werden die derzeit geltenden ländergemeinsamen Strukturvorgaben in Ihren Zielsetzungen, ihren Bindungswirkungen gegenüber den Ländern und im Akkreditierungsverfahren sowie in Ihrem Regelungsgehalt dargestellt. Die Akkreditierung ist ein ländergemeinsames Verfahren, das der Gestaltungshoheit der Ländergemeinschaft unterliegt. Landesspezifische Strukturvorgaben müssen daher förmlich in das ländergemeinsame Verfahren eingebracht werden. Als Teil der ländergemeinsamen Akkreditierung können landesspezifische Strukturvorgaben im Akkreditierungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn sie mit den ländergemeinsamen Strukturvorgaben kompatibel sind oder wenn die Ländergemeinschaft abweichende Regelungen in den Ländern zulässt.

  • Qualitätssicherung zwischen Hochschulen und Agenturen bei Durchführung von Verfahren der (Programm-)Akkreditierung

    Anke Rigbers

    Der Beitrag bezweckt auf der Grundlage theoretischer Reflexion von Akkreditierungsvorgaben und Erfahrungen insbesondere für den Bereich programmbezogener Qualitätssicherungsverfahren, unter Erfassung des Kontextes von Akkreditierungen und unter Beachtung der rechtlichen und sozialpsychologischen Aspekte herauszuarbeiten, welches die Bedingungen von Qualitätssicherung bei den beteiligten Akteuren in den verschiedenen Phasen der Durchführung von (Programm-)Akkreditierungsverfahren sind, und dabei Vorschläge bzw. Handlungsanleitungen zur Vermeidung von Problemen und für die Verbesserung des Verständnisses und der Verständigung zu geben.

  • Das Verhältnis von Akkreditierung und staatlicher Genehmigung bzw. Rechtsaufsicht

    Barbara Lüddeke

    Externe Qualitätssicherung von Studiengängen durch ein System von unabhängigen Agenturen als Instrument zur Gewährleistung von (Mindest-)Standards in der Hochschulausbildung, das Interesse der Hochschulen an Ausbildungsangeboten zur Sicherung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die staatliche Verpflichtung zur Sicherstellung eines Ausbildungsangebots an Hochschulen, das – da staatlich getragen bzw. verantwortet – allgemeinen (verfassungs-)rechtlichen Grundsätzen genügen muss, erfordern eine klare Definition und Abgrenzung der Aufgabenbereiche der jeweiligen Akteure. Dies umfasst Fragen der Zuständigkeit genauso wie inhaltliche Fragen der Studiengangsgestaltung, hochschulplanerische oder Finanzierungsfragen, aber auch prüfungs- und zulassungsrechtliche Fragestellungen oder die Auswirkung von Entscheidungen eines Akteurs auf die übrigen Akteure; Letzteres betrifft etwa die Frage der Bindungswirkung der Akkreditierungsentscheidung für die Zulässigkeit der Einrichtung oder Weiterführung eines Studiengangs. Der folgende Beitrag untersucht, ob es im aktuellen Akkreditierungssystem in Deutschland gelungen ist, die für ein Funktionieren des Systems notwendigen Abgrenzungen zu treffen und die Voraussetzungen für ein möglichst reibungsloses Zusammenspiel der Akteure zu schaffen.

  • Institutionelle Akkreditierung von Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft in Deutschland durch den Wissenschaftsrat

    Olaf Bartz, Dietmar Goll, Elke Lütkemeier, Beatrix Schwörer

    Der Wissenschaftsrat führt seit 2001 institutionelle Akkreditierungen von Hochschulen in nichtstaatlicher Trägerschaft in Deutschland durch. Der vorliegende Beitrag beschreibt das Verfahren, resümiert Erkenntnisse, die im Zuge der bisherigen Akkreditierungspraxis gewonnen wurden, und benennt Fragestellungen, die derzeit diskutiert werden. Der Wissenschaftsrat berät die Bundesregierung und die Regierungen der Länder in Fragen der inhaltlichen und strukturellen Entwicklung der Hochschulen, der Wissenschaft und der Forschung. Der Bund und die sechzehn Länder sind seine Träger.

  • Akkreditierung(sentscheidung) und berufsständische Anerkennung

    Barbara Lüddeke

    Bei interessierten Stellen (Staat, Kammern…) besteht zunehmend die Tendenz, die Programmakkreditierung von Studiengängen als Instrument der Qualitätssicherung für den Zugang zu „reglementierten“ Berufen zu nutzen. Begründet wird dies mit wünschenswerten Synergieeffekten für alle Beteiligten. Der Beitrag erläutert die bereits bestehenden Ansätze, zeigt, ausgehend von der Aufgabenstellung der Programmakkreditierung, die aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen von Programmakkreditierung und berufsständischer Akkreditierung entstehenden Spannungsfelder und erörtert mögliche Lösungsansätze.

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