Studiengangsakkreditierung in Deutschland

(System-)kritische Rückschau und Entwicklungsperspektiven

Autor(en)

Rainer Künzel

Preis

19,99 € (118 Seiten, PDF)

Beschreibung

Dieser Band setzt sich konstruktiv-kritisch mit der deutschen Version des Bologna-Prozesses auseinander, die mit dem Zwang zur Akkreditierung der neuen Studiengänge oder (neuerdings alternativ) des hochschulinternen Qualitätsmanagements verbunden ist. Zwar wird ausdrücklich anerkannt, dass die Akkreditierung der einzelnen Studiengänge durch die damit erzwungene Kommunikation innerhalb der Lehreinheiten und mit den externen Gutachtern positive Impulse zur Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium ausgelöst hat; durch die entsprechende Ausgestaltung des Verfahrens der Akkreditierung von Studiengangs-Clustern konnte sogar der Aufbau von Elementen eines internen Qualitätsmanagements befördert werden. Insgesamt jedoch hat die Studiengangsakkreditierung nicht verhindert, dass die Ziele der Studienstrukturreform weitgehend verfehlt wurden.

Inhalt

  • Entwicklungsperspektiven des deutschen Systems der externen Qualitätssicherung

    Der Beitrag soll zum Einen darlegen, dass die Ausgestaltung des Systems der externen Qualitätssicherung – und damit auch die Rolle der Qualitätssicherungsagenturen – entscheidend vom Verhältnis des Staates zu den Hochschulen geprägt wird. Dieses Verhältnis unterliegt einem Wandlungsprozess, dessen Richtung nicht zuletzt auch von der Erfahrung mit dem Akkreditierungssystem bestimmt wird. In ihm kann die bevorstehende Verfassungsgerichtsentscheidung, die ja im Kern ebenfalls das Verhältnis von Staat und Hochschulen (als Trägern der Wissenschaftsfreiheit) betrifft, als Katalysator wirken, indem sie die rechtlichen Grenzen externer Eingriffe in den Wissenschaftsprozess aufzeigt. Hieran ansetzend soll der Beitrag zum Anderen deutlich machen, dass sich der kontrollorientierte Akkreditierungsansatz – im Unterschied zum institutionellen Audit – nicht ohne weiteres mit dem Autonomieanspruch der Hochschulen verträgt, vor allem aber für die Weiterentwicklung ihres internen Qualitätsmanagements ungeeignet ist.

  • Gestufte Studiengänge – Chance für eine Modernisierung der Lehrerbildung

    Im vorliegenden Beitrag wird dafür plädiert, die in der heutigen Lehrerbildung bestehenden Nachteile des parallelen Studiums von zahlreichen disparaten fachlichen Inhalten dadurch zu überwinden, dass das Nebeneinander der Fachdisziplinen, der ihnen zugeordneten Fachdidaktiken, der Erziehungswissenschaft und anderer „Grundwissenschaften“ sowie der sogenannten fächerübergreifenden Studienbestandteile und der verschiedenen Praktika in ein Nacheinander von fachwissenschaftlicher Grundbildung und professionswissenschaftlicher Berufsbildung überführt wird. Nach diesem Vorschlag einer konsekutiven Lehrerbildung soll die fachwissenschaftliche Ausbildung in einem grundsätzlich ohne expliziten Bezug zum Berufsziel des Lehrers oder der Lehrerin stehenden Bachelor-Programm von drei- bis dreieinhalbjähriger Dauer stattfinden, an das sich mehrere „Professional Master“-Programme für den Lehrberuf in verschiedenen Schularten und in der Erwachsenenbildung anschließen.

  • Aktive Qualitätssicherung und -entwicklung in Lehre und Studium

    Institutionelle und organisatorische Bedingungen

    Die Qualität von Lehre und Studium ist erst zum Thema der Hochschulpolitik geworden, als die staatliche Planung und Detailsteuerung durch Elemente institutioneller Autonomie ergänzt oder abgelöst wurden. Diese Entwicklung wird in absehbarer Zeit in allen Bundesländern durch die Einführung einer wenigstens teilweise erfolgsabhängigen Hochschulfinanzierung verstärkt werden. Die daraus resultierenden Herausforderungen gilt es zu meistern, die Chancen zu nutzen. Der Beitrag konzentriert sich zunächst auf die institutionellen Rahmenbedingungen und die organisationsrechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Qualitätsmanagement, um danach durch die Beschreibung einzelner organisatorischer Elemente neue Möglichkeiten aktiver Qualitätsentwicklung aufzuzeigen.

  • Clusterakkreditierung

    Die Begutachtung und Akkreditierung einzelner Studiengänge hat sich vielfach als problematisch erwiesen, denn sie erfasst weder wechselseitige Abhängigkeiten noch mögliche Synergien im Studienangebot einer Hochschule. Darüber hinaus sind Zeitaufwand und Verfahrenskosten unvertretbar hoch. Beide Aspekte haben die Kultusministerkonferenz und den Akkreditierungsrat veranlasst, ein besonderes Verfahren für die Akkreditierung von Studiengängen vorzusehen, die als Bündel in einem Verfahren gemeinsam begutachtet und bewertet werden können (sog. Clusterakkreditierung). Damit lassen sich sowohl die Qualität der Akkreditierungsentscheidungen verbessern, soweit inhaltliche, organisatorische und ressourcenbezogene Interdependenzen der Studienangebote bestehen, als auch der Prozess der Umstellung des Studienangebots ganzer Hochschulen auf die Bachelor-Master-Struktur erheblich beschleunigen und verbilligen. Mit der Einführung der Systemakkreditierung eröffnet die Clusterakkreditierung zusätzlich die Möglichkeit, das Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem der Hochschule im Zuge der sukzessiven Akkreditierung der Studiengangscluster auszubauen. Dieser Weg unterliegt nicht den restriktiven Bedingungen der Systemakkreditierung von studienorganisatorischen Teileinheiten und muss auch nicht notwendigerweise bis zur Systemakkreditierung weitergeführt werden (z. B. in kleinen Hochschulen).

  • 10 Jahre Akkreditierung in Deutschland – Eine (system-)kritische Rückschau

    Dieser Beitrag analysiert die Spezifika der Studienstrukturreform, die im Rahmen des europäischen Bologna-Prozesses in Deutschland bisher stattgefunden hat. Er arbeitet zunächst die Besonderheiten der ländergemeinsamen Vorgaben im Vergleich zu den Eckpunkten der Bologna-Erklärung heraus und setzt den deutschen Akkreditierungsansatz mit den Grundsätzen der Qualitätssicherung in Lehre und Studium in Beziehung, auf die sich die europäischen Staaten mit den European Standards and Guidelines of Quality Assurance in Higher Education (ESG) geeinigt haben. Ziel des Aufsatzes ist es zu zeigen, dass der Reformprozess einerseits erhebliche und dauerhafte positive Wirkungen in den Hochschulen entfaltet hat, andererseits aber unter zahlreichen Implementierungsfehlern und Systemmängeln leidet.

  • Systemakkreditierung studienorganisatorischer Teileinheiten

    Der Beitrag stellt den Fall der Systemakkreditierung sog. „studienorganisatorischer Teileinheiten“ dar. Er behandelt die Vorgaben des Akkreditierungsrats demgemäß nur im Hinblick auf die Besonderheiten, die sich aus der Beschränkung auf das Qualitätsmanagement einer derartigen Teileinheit und ihr Zusammenwirken mit dem Qualitätssicherungssystem der Hochschule ergeben

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